Gesetz über Medizinprodukte

(Medizinproduktegesetzes– MPG)

 

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt
Zweck, Anwendungsbereich des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 3 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Anforderungen an Medizinprodukte und deren Betrieb

§ 4 Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten

§ 5 Verantwortlicher für das erstmalige Inverkehrbringen

§ 6 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme

§ 7 Grundlegende Anforderungen

§ 8 Harmonisierte Normen, Gemeinsame Technische Spezifikationen

§ 9 CE-Kennzeichnung

§ 10 Voraussetzungen für das erstmalige Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Systemen und Behandlungseinheiten sowie für das Sterilisieren von Medizinprodukten

§ 11 Sondervorschriften für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme

§ 12 Sonderanfertigungen, Medizinprodukte aus In-Haus-Herstellung, Medizinprodukte zur klinischen Prüfung oder für Leistungsbewertungszwecke, Ausstellen

§ 13 Klassifizierung von Medizinprodukten, Abgrenzung zu anderen Produkten

§ 14 Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten

Dritter Abschnitt
Benannte Stellen und Bescheinigungen

§ 15 Benennung und Überwachung der Stellen, Beauftragung von Prüflaboratorien

§ 16 Erlöschen, Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Akkreditierung und Benennung

§ 17 Geltungsdauer von Bescheinigungen der Benannten Stellen

§ 18 Einschränkung, Aussetzung und Zurückziehung von Bescheinigungen, Unterrichtungspflichten

Vierter Abschnitt
Klinische Bewertung, Leistungsbewertung, klinische Prüfung, Leistungsbewertungsprüfung

§ 19 Klinische Bewertung, Leistungsbewertung

§ 20 Allgemeine Voraussetzungen zur klinischen Prüfung

§ 21 Besondere Voraussetzungen zur klinischen Prüfung

§ 22 Durchführung der klinischen Prüfung

§ 23 Ausnahmen zur klinischen Prüfung

§ 24 Leistungsbewertungsprüfung

Fünfter Abschnitt
Überwachung und Schutz vor Risiken

§ 25 Allgemeine Anzeigepflicht

§ 26 Durchführung der Überwachung

§ 27 Verfahren bei unrechtmäßiger und unzulässiger Anbringung der CE-Kennzeichnung

§ 28 Verfahren zum Schutz vor Risiken

§ 29 Medizinprodukte-Beobachtungs- und -Meldesystem

§ 30 Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte

§ 31 Medizinprodukteberater

Sechster Abschnitt
Zuständige Behörden, Rechtsverordnungen, sonstige Bestimmungen

§ 32 Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bundesoberbehörden

§ 33 Datenbankgestütztes Informationssystem, Europäische Datenbank

§ 34 Ausfuhr

§ 35 Kosten

§ 36 Zusammenarbeit der Behörden und Benannten Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum

§ 37 Verordnungsermächtigungen

Siebter Abschnitt
Sondervorschriften für den Bereich der Bundeswehr

§ 38 Anwendung und Vollzug des Gesetzes

§ 39 Ausnahmen

Achter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 40 Strafvorschriften

§ 41 Strafvorschriften

§ 42 Bußgeldvorschriften

§ 43 Einziehung

Neunter Abschnitt
Übergangsbestimmungen

§ 44 Übergangsbestimmungen

Gesetz über Medizinprodukte MPG

Medizinproduktegesetz

Der innovative Partner für Planungsleistungen im Gesundheitswesen  

Textfeld: Zurück zu Informationen

Copyright © 2007 Medizintechnik Kleinknecht GmbH Heßdorf