Gesetz über Medizinprodukte(Medizinproduktegesetzes– MPG)
Inhaltsübersicht Erster Abschnitt § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Anwendungsbereich des Gesetzes § 3 Begriffsbestimmungen Zweiter Abschnitt § 4 Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten § 5 Verantwortlicher für das erstmalige Inverkehrbringen § 6 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme § 7 Grundlegende Anforderungen § 8 Harmonisierte Normen, Gemeinsame Technische Spezifikationen § 9 CE-Kennzeichnung § 10 Voraussetzungen für das erstmalige Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Systemen und Behandlungseinheiten sowie für das Sterilisieren von Medizinprodukten § 11 Sondervorschriften für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme § 12 Sonderanfertigungen, Medizinprodukte aus In-Haus-Herstellung, Medizinprodukte zur klinischen Prüfung oder für Leistungsbewertungszwecke, Ausstellen § 13 Klassifizierung von Medizinprodukten, Abgrenzung zu anderen Produkten § 14 Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten Dritter Abschnitt § 15 Benennung und Überwachung der Stellen, Beauftragung von Prüflaboratorien § 16 Erlöschen, Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Akkreditierung und Benennung § 17 Geltungsdauer von Bescheinigungen der Benannten Stellen § 18 Einschränkung, Aussetzung und Zurückziehung von Bescheinigungen, Unterrichtungspflichten Vierter Abschnitt § 19 Klinische Bewertung, Leistungsbewertung § 20 Allgemeine Voraussetzungen zur klinischen Prüfung § 21 Besondere Voraussetzungen zur klinischen Prüfung § 22 Durchführung der klinischen Prüfung § 23 Ausnahmen zur klinischen Prüfung § 24 Leistungsbewertungsprüfung Fünfter Abschnitt § 25 Allgemeine Anzeigepflicht § 26 Durchführung der Überwachung § 27 Verfahren bei unrechtmäßiger und unzulässiger Anbringung der CE-Kennzeichnung § 28 Verfahren zum Schutz vor Risiken § 29 Medizinprodukte-Beobachtungs- und -Meldesystem § 30 Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte § 31 Medizinprodukteberater Sechster Abschnitt § 32 Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bundesoberbehörden § 33 Datenbankgestütztes Informationssystem, Europäische Datenbank § 34 Ausfuhr § 35 Kosten § 36 Zusammenarbeit der Behörden und Benannten Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum § 37 Verordnungsermächtigungen Siebter Abschnitt § 38 Anwendung und Vollzug des Gesetzes § 39 Ausnahmen Achter Abschnitt § 40 Strafvorschriften § 41 Strafvorschriften § 42 Bußgeldvorschriften § 43 Einziehung Neunter Abschnitt § 44 Übergangsbestimmungen |


Gesetz über Medizinprodukte MPG |
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